Aktuelle Informationen
29.9.2025: Das Portal „marktueberwachung.eu“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
8.7.2025: Das Portal „Rheinisches Ortsrecht“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
12.6.2025: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
Neueste Beiträge
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- Regulierungsrechtliche Aspekte der Agenda für zufriedene Schienenkunden 27. September 2025
- Vorlesung: IT-Recht (Westfälische Hochschule Gelsenkirchen) 24. September 2025
- Vorlesung: Aufbaukurs Strafrecht BT II (Uni Marburg) 24. September 2025
- Vorlesung: IT-Strafrecht (Uni Marburg) 24. September 2025
ABl. EU 2015 C 14, 29
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2015 C 14, 29 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2014 C 406, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 406, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG veröffentlicht und damit die Amtsblattmitteilung EU 2014 C 313, 1 vom 12.9.2014 berichtigt.
ABl. EU 2014 C 445, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 445, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2014 C 359, 2
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 359, 2 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2014 C 359, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 359, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Bauprodukte-Verordnung Nr. 305/2011 veröffentlicht.
Vortrag zur Produktsicherheit und Marktüberwachung am 12.03.2015
MarktüberwachungsrechtAm 12. März 2015 um 15 Uhr wird Dr. Koch einen Vortrag bei der IHK Siegen über Produktsicherheit und Marktüberwachung halten.
Im Rahmen der Infoveranstaltung wird ein Überblick über das Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht für z. B. Maschinen gegeben. Dabei werden zunächst die rechtliche Systematik und das Zusammenspiel von Gesetzen (insbesondere ProdSG), nationalen Verordnungen (insbesondere 9. ProdSV – Maschinenverordnung) sowie den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU (insbesondere Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) erläutert.
Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bilden die Regeln über das herstellerseitig durchzuführende Konformitätsbewertungsverfahren (einschließlich der Bedeutung harmonisierter Normen) und die CE-Kennzeichnung. Dabei wird auch auf die hiermit in Zusammenhang stehenden Aufgaben und Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden eingegangen. In diesem Zusammenhang wird außerdem erläutert, wer neben dem Hersteller verantwortlich für die Einhaltung der Produktsicherheits- und Kennzeichnungsregeln ist (z. B. Importeure). Den Abschluss bilden Hinweise zu rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten gegenüber behördlichen Marktüberwachungsmaßnahmen, wie etwa Stichprobenentnahmen oder Vertriebsverboten.
Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden sich auf der WWW-Seite der IHK Siegen.
Örtliche Beschränkung des Geschwisterkinderprivilegs für Elternbeiträge im Rhein-Sieg-Kreis gerichtlich bestätigt
Elternbeitragsrecht, OrtsrechtMit Urteil vom 12. September 2014 (Az. 19 K 3570/13) hat das Verwaltungsgericht Köln die Regelung über die Berücksichtigung von Geschwisterkindern in § 6 Abs. 3 der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tagespflege i. d. F. vom 28. April 2008 (alter Fassung = a. F.) bestätigt. Diese Vorschrift betrifft die Konstellation, in der mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden. In einem solchen Fall wird nach der Regelung in § 6 Abs. 3 der Beitragssatzung a. F. nur für das Kind, für das sich der höchste Beitrag errechnet, ein Kostenbeitrag, der sog. Elternbeitrag, erhoben. Eine derartige Geschwisterregelung ist in Elternbeitragssatzungen – gerade auch im Rheinland – weit verbreitet. Die Privilegierung galt nach der Regelung in der hier einschlägigen Fassung der Elternbeitragssatzung des Rhein-Sieg-Kreises allerdings nur, wenn die Geschwisterkinder Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreises besuchen. Das Verwaltungsgericht Köln hat nunmehr entschieden, dass eine solche Einschränkung rechtmäßig ist.
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Bundesrepublik darf kein Ü-Zeichen für Bauprodukte mit CE-Kennzeichen verlangen
MarktüberwachungsrechtDer EuGH hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 – Rs. C-100/13 entschieden, dass die Bundesrepublik für Bauprodukte, die von der Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG erfasst werden und mit einem CE-Kennzeichen versehen sind, keine weiteren Zulassungsverfahren oder die Kennzeichnung mit einem Ü-Zeichen vorsehen darf. Hält ein Mitgliedstaat die einschlägigen europäischen harmonisierten Normen für lückenhaft oder nicht ausreichend, um die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen zu gewährleisten, muss das im Unionsrecht zur Überprüfung harmonisierter Normen vorgesehene Verfahren angestrengt werden.
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ABl. EU 2014 C 313, 2
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 313, 2 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Druckgeräterichtlinie 1997/23/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2014 C 313, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 313, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG veröffentlicht.