Aktuelle Informationen
29.9.2025: Das Portal „marktueberwachung.eu“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
8.7.2025: Das Portal „Rheinisches Ortsrecht“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
12.6.2025: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
Neueste Beiträge
- Letzte Änderungen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im BSIG 26. November 2025
- Cyber und resilient: das IT-Sicherheitsrecht im Überblick 20. November 2025
- Bundesnetzagentur startet Konsultation des Katalogs von Sicherheitsanforderungen nach § 167 TKG 5. November 2025
- Auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept für die Kupfer-Glas-Migration: die Eckpunkte des Bundesdigitalministeriums 11. Oktober 2025
- Regulierungsrechtliche Aspekte der Agenda für zufriedene Schienenkunden 27. September 2025

OVG Münster: keine Gestattungsverträge für Altkleidercontainer
SondernutzungsrechtMit Urteil vom 8. Dezember 2017 (Az. 11 A 566/13) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster der Klage eines Unternehmens stattgegeben, das Altkleider in von ihm aufgestellten Sammelcontainern sammelt. Die Entscheidung ist deshalb interessant, weil die beklagte Gemeinde der Auffassung war, sie könne die Aufstellung von Altkleidercontainern zum Gegenstand privatrechtlicher Gestattungsverträge machen. Dabei sollte der Aufsteller zum Zuge kommen, der das höchste „Konzessionsentgelt“ anbietet. Dieser Praxis ist das Gericht mit seinem Urteil entgegengetreten.
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Pflicht zur Sicherstellung der elektronischen Erreichbarkeit auch ohne beA?
Berufsrecht, ProzessrechtEs kommt selten vor, dass organisatorische Angelegenheiten der Rechtsanwaltschaft und verfahrensrechtliche Fragestellungen öffentliche Aufmerkamkeit erlangen. Kurz vor Jahresende ist solches dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach, dem „beA“, gelungen. Eigentlich sollten seit dem 1. Januar 2018 alle Rechtsanwälte verpflichtet sein, ein solches Postfach vorzuhalten (§ 31a Abs. 6 BRAO 2018), um hiermit ihrer ab demselben Zeitpunkt geltenden Verpflichtung nachzukommen, einen sicheren Übermittlungsweg für die gerichtliche Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen (§ 174 Abs. 3 S. 4 ZPO 2018). Das ist allerdings nicht mehr möglich, nachdem die für die Einrichtung des Postfachs zuständige Bundesrechtsanwaltskammer das System bis auf weiteres außer Betrieb genommen hat. Hintergrund war das Bekanntwerden massiver Sicherheitslücken.[1]Ausführlich hierzu die golem.de-Beiträge „Bundesrechtsanwaltskammer verteilt HTTPS-Hintertüre“ v. 23.12.2017 und „Noch mehr Sicherheitslücken im Anwaltspostfach“ v. … Continue reading Diese sind, soweit erkennbar, durchaus grundlegender Natur, so dass mit einer kurzfristigen Wiederinbetriebnahme eher nicht zu rechnen ist. Das wirft die Frage auf, wie sich das auf die seit dem 1. Januar 2018 geltende Verpflichtung auswirkt, einen sicheren Übermittlungsweg einzurichten.
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Fußnoten[+]
Willkommen bei der neuen WWW-Präsenz und dem Blog der Kanzlei Koch & Neumann
AllgemeinAm heutigen Tag wurde die neue WWW-Präsenz der Kanzlei Koch & Neumann freigeschaltet. Bestandteil des neuen Internetauftritts ist auch dieses Blog, in dem wir in unregelmäßigen Abständen über neue rechtliche Entwicklungen berichten werden. Wir freuen uns über – (mehr oder weniger) gerne auch kritische – Rückmeldungen.
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ABl. EU 2015 C 378
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2015 C 378 vom 13. November 2015 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen zur Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 (ABl. EU 2015 C 378, 6) veröffentlicht.
Gebührenmaßstab bei der Erhebung von Niederschlagswassergebühren in manchen Gemeinden (u. a. Uedem) zu ungenau
Kommunalabgabenrecht, OrtsrechtRegenwasser, das auf bebauten bzw. versiegelten Grundstücksflächen niedergeht, wird regelmäßig über sog. Straßenabläufe („Gullys“) in die öffentliche Kanalisation geleitet und über diese entsorgt. Hierfür können die Gemeinden Gebühren erheben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 26. August 2015 (Az. 9 A 1434/14) nunmehr eindeutige Vorgaben für den Maßstab aufgestellt, nach dem solche Niederschlagswassergebühren, die bisweilen auch Regenwassergebühren genannt werden, erhoben werden dürfen.
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ABl. EU 2015 C 196
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2015 C 196 vom 12. Juni 2015 zur Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug eine Liste der harmonisierten Normen veröffentlicht (ABl. EU 2015 C 196, 1).
ABl. EU 2015 C 300
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2015 C 300 vom 11. September 2015 zu folgenden Richtlinien aktualisierte Listen der harmonisierten Normen veröffentlicht:
„Schrittweise Anleitung zur CE Kennzeichnung für Bauprodukte“ veröffentlicht
MarktüberwachungsrechtDie Europäische Kommission hat den Leitfaden „CE marking for construction products step-by-step“ jetzt auch auf Deutsch veröffentlicht.
Diese Broschüre wendet sich an alle, die in der Europäischen Union Bauprodukte in Verkehr bringen möchten. Sie enthält Erläuterungen zu den Schritten, die nötig sind, um ein neues Bauprodukt mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, und erklärt, was zu tun ist, wenn Änderungen an dem Produkt vorgenommen werden (etwa beim Herstellungsprozess, bei den Rohstoffen, der Prüfung usw.), da dies eine Überarbeitung der vorgeschriebenen Unterlagen nach sich zieht.rnAuch wenn die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten aufgrund der am 1. Juli 2013 geänderten einschlägigen Bestimmungen aktualisiert werden muss, bietet die Broschüre Hilfestellungen.
BGH: Klebefähnchen sind keine dauerhafte Kennzeichnung
MarktüberwachungsrechtDer BGH hat in einem Urteil vom 9. Juli 2015 – Az. I ZR 224/13 die Rechtsprechung des OLG Celle bestätigt, wonach Klebefähnchen an einem Kopfhörer nicht den Kennzeichnungspflichten nach § 7 S. 1 ElektroG entsprechen und entsprechende Verstöße abmahnungsfähig sind.
ABl. EU 2015 C 267
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2015 C 267 vom 14. August 2015 zur Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr eine Liste der harmonisierten Normen veröffentlicht (ABl. EU 2015 C 267, 1).