Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 378 vom 13. November 2015 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen zur Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 (ABl. EU 2015 C 378, 6) veröffentlicht.

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Abflussgitter.

Regenwasser, das auf bebauten bzw. versiegelten Grundstücksflächen niedergeht, wird regelmäßig über sog. Straßenabläufe („Gullys“) in die öffentliche Kanalisation geleitet und über diese entsorgt. Hierfür können die Gemeinden Gebühren erheben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 26. August 2015 (Az. 9 A 1434/14) nunmehr eindeutige Vorgaben für den Maßstab aufgestellt, nach dem solche Niederschlagswassergebühren, die bisweilen auch Regenwassergebühren genannt werden, erhoben werden dürfen.

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Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 196 vom 12. Juni 2015 zur Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug eine Liste der harmonisierten Normen veröffentlicht (ABl. EU 2015 C 196, 1).

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Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 300 vom 11. September 2015 zu folgenden Richtlinien aktualisierte Listen der harmonisierten Normen veröffentlicht:

  • Richtlinie 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen (ABl. EU 2015 C 300, 3),
  • Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (ABl. EU 2015 C 300, 5).

Die Europäische Kommission hat den Leitfaden „CE marking for construction products step-by-step“ jetzt auch auf Deutsch veröffentlicht.

Diese Broschüre wendet sich an alle, die in der Europäischen Union Bauprodukte in Verkehr bringen möchten. Sie enthält Erläuterungen zu den Schritten, die nötig sind, um ein neues Bauprodukt mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, und erklärt, was zu tun ist, wenn Änderungen an dem Produkt vorgenommen werden (etwa beim Herstellungsprozess, bei den Rohstoffen, der Prüfung usw.), da dies eine Überarbeitung der vorgeschriebenen Unterlagen nach sich zieht.rnAuch wenn die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten aufgrund der am 1. Juli 2013 geänderten einschlägigen Bestimmungen aktualisiert werden muss, bietet die Broschüre Hilfestellungen.

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Der BGH hat in einem Urteil vom 9. Juli 2015 – Az. I ZR 224/13 die Rechtsprechung des OLG Celle bestätigt, wonach Klebefähnchen an einem Kopfhörer nicht den Kennzeichnungspflichten nach § 7 S. 1 ElektroG entsprechen und entsprechende Verstöße abmahnungsfähig sind.

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Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 267 vom 14. August 2015 zur Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr eine Liste der harmonisierten Normen veröffentlicht (ABl. EU 2015 C 267, 1).

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21. Mai 2015 – Az. 6 U 64/14 entschieden, dass eine Abmahnung rechtmäßig ist, wenn Produkte erwartungsgemäß von Endverbrauchern erworben werden können und bei einer vorhersehbaren Fehlbedienung Gesundheitsgefahren drohen.

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Der EuGH hat mit Urteil vom 9.7.2015 – Rs. C-360/14 das Rechtsmittel der Bundesrepublik gegen das Urteil des EuG aus 2014 (Urt. v. 14.5.2014 – Rs. T-198/12) zurückgewiesen. Deutschland muss daher seine Regelungen für bestimmete Schwermetalle in Spielzeug (Arsen, Antimon und Quecksilber) den EU-Grenzwerten anpassen.

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Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 226 vom 10. Juli 2015 zu folgenden Richtlinien aktualisierte Listen der harmonisierten Normen veröffentlicht:

  • Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte (ABl. EU 2015 C 226, 1),
  • Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG (ABl. EU 2015 C 226, 9),
  • Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika  (ABl. EU 2015 C 226, 43),
  • Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 (ABl. EU 2015 C 226, 49),
  • Verordnung (EU) Nr. 66/2014 zur Durchführung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und delegierte Verordnung (EU) Nr. 65/2014 zur Ergänzung der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU (Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben) (ABl. EU 2015 C 226, 101),
  • Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (R&TTE) (ABl. EU 2015 C 226, 103).