Aktuelle Informationen
12.2.2026: In N&R 2026, 13, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch zum „Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen“ erschienen.
24.12.2025: Das Handbuch „Kryptowährungen und Token“ von Prof. Dr. Sebastian Omlor und Dr. Mathias Link ist in 3. Auflage erschienen, mit dem von Prof. Dr. Alexander Koch verfassten 19. Kapitel zum Strafrecht.
23.12.2025: Ein Aufsatz von Andreas Neumann mit dem Titel „Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket? Zugleich Besprechung von OLG München, 25.09.2025 – 6 U 2074/24e – Vertragszusammenfassung“ ist in WRP 2026, 15, erschienen.
Neueste Beiträge
- Der Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen 12. Februar 2026
- BGH: zeitliche Höchstgrenze beim erstmaligen Abschluss von Telekommunikationsverträgen 10. Februar 2026
- Telekommunikationsrechtliche Vorgaben für den Erlass einer neuen „5G-Entscheidung“ 3. Februar 2026
- Koch, Strafrecht, in: Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 3. A., 2026 6. Januar 2026
- Letzte Änderungen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im BSIG 26. November 2025

Der Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen
Energierecht, IT-Recht, Netzwirtschaftsrecht, News, TelekommunikationsrechtIn der aktuellen Ausgabe der Netzwirtschaften & Recht (Heft 1/2026) ist ein Aufsatz von mir zum Thema „Der Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen – Anforderungen an die Betreiber nach der Umsetzung der NIS-2- und der CER-Richtlinie“ erschienen.
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BGH: zeitliche Höchstgrenze beim erstmaligen Abschluss von Telekommunikationsverträgen
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtMit einer am 22. Januar 2026 veröffentlichten Entscheidung vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine für die Telekommunikationspraxis überaus bedeutsame Rechtsfrage geklärt. Es geht dabei um den Zeitpunkt, zu dem die Laufzeit eines Vertrags über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste beginnt. Von diesem aus ist nämlich zu bemessen, ob die vertraglich vereinbarte Dauer der Vertragsbeziehung gegen die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate verstößt, die sowohl in § 56 Abs. 1 S. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als auch in § 309 Nr. 9 lit. a des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (BGB) vorgesehen ist. Bereits Mitte 2025 hatte der BGH entschieden, dass für vorzeitige Vertragsverlängerungen hierbei auf den Zeitpunkt der Verlängerung abzustellen ist, nicht aber auf das ggf. erst spätere Ende der bisherigen Vertragslaufzeit (siehe dazu den Blogbeitrag „BGH: zeitliche Höchstgrenze bei vorzeitiger Verlängerung von Telekommunikationsverträgen“ vom 2. August 2025). In seiner jetzt vorliegenden Entscheidung überträgt der BGH diese zumindest auf den ersten Blick verbraucherfreundliche Haltung auch auf den Abschluss eines Erstvertrags.
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Telekommunikationsrechtliche Vorgaben für den Erlass einer neuen „5G-Entscheidung“
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtAm 27. Januar 2026 hat die EWE TEL GmbH ein in ihrem Auftrag veröffentlichtes Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Kühling und Herrn Dr. Drechsler veröffentlicht. Das Gutachten beleuchtet die „Folgen des Urteils des VG Köln vom 26. August 2024 für Bestand und Neudurchführung der Frequenzvergabe für die Frequenzbereiche 2 GHz und 3,6 GHz“. Es geht also um die Frage nach dem Schicksal der sog. „5G-Versteigerung“. Das VG Köln hatte die Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, die auf die Auferlegung einer sog. Diensteanbieterverpflichtung gerichteten Anträge von zwei Diensteanbietern unter Aufhebung der Präsidentenkammerentscheidung vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
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Koch, Strafrecht, in: Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 3. A., 2026
IT-Recht, News, StrafrechtDie dritte aktualisierte und erweiterte Auflage von „Kryptowährungen und Token“ ist erschienen!
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Letzte Änderungen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im BSIG
IT-RechtIm Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der NIS-2-Richtline ist es noch zu letzten für die Wirtschaft wichtigen Änderungen gekommen. Der Bundestag hat in der Sitzung am 13. November 2025 das „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ beschlossen (BT-Protokoll 21/40, 4574 D). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. November 2025 keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Da das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist, kann es nun in Kraft gesetzt werden.
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Cyber und resilient: das IT-Sicherheitsrecht im Überblick
IT-Recht, NetzwirtschaftsrechtIn der aktuellen Ausgabe der N&R 2025, 274 ist ein Aufsatz von mir mit dem Titel „Cyber und resilient: das IT-Sicherheitsrecht im Überblick“ erschienen.
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Bundesnetzagentur startet Konsultation des Katalogs von Sicherheitsanforderungen nach § 167 TKG
IT-Recht, Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtNachdem die Bundesnetzagentur bereits im Mai Eckpunkte für einen aktuellen IT-Sicherheitskatalog nach § 11 Abs. 1a und 1b EnWG vorgelegt hat, hat sie nun im November auch einen Entwurf für einen Katalog von Sicherheitsanforderungen nach § 167 TKG zur Konsultation gestellt.
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Auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept für die Kupfer-Glas-Migration: die Eckpunkte des Bundesdigitalministeriums
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtDas Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat am 1. Oktober 2025 ein Konsultationspapier über „Eckpunkte für ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration“1 (mit Stand von September 2025) vorgelegt. Die Diskussion über das neben dem strategischen Doppelausbau aktuell wohl bedeutsamste telekommunikationspolitische Thema wird hierdurch wesentlich weiterentwickelt. Doch worum geht es und was plant das Ministerium?
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Regulierungsrechtliche Aspekte der Agenda für zufriedene Schienenkunden
Eisenbahnrecht, NetzwirtschaftsrechtAm 22. September 2025 hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder seine „Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene“ vorgestellt.2 Sie formuliert Eckpunkte zur Reform der Deutschen Bahn (DB) und gibt der DB AG fünf Hauptziele vor: spürbare Zuverlässigkeit, dauerhafte Wirtschaftlichkeit, mehr Gemeinwohl, schnelle Umsetzung und wirksame Steuerung.3 Die Agenda ruht dabei auf drei Säulen: Reformen bei der DB, Maßnahmen des Bundes und Aktivierung des gesamten Sektors.4 Alle drei Säulen enthalten Bausteine, die sich auf Elemente der eisenbahnrechtlichen Regulierung beziehen. Diese sollen im Folgenden zusammengefasst werden.
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Vorlesung: IT-Recht (Westfälische Hochschule Gelsenkirchen)
IT-Recht, LehreIm Wintersemester biete ich an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen erneut die Vorlesung „IT-Recht“ an.
Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des IT-Rechts. Einen Schwerpunkt bildet dabei das Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG). Behandelt werden außerdem die straf- und zivilrechtlichen Aspekte des IT-Rechts. Besonderer Wert wird dabei auf die Vermittlung eines juristischen Grundverständnisses gelegt. Es werden deshalb ausführlich die Allgemeinen Teile des Strafgesetzbuchs (StGB) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besprochen.
Die Veranstaltung richtet sich an Bachelor-Studierende.
NOTA BENE: Die Vorlesung findet zukünftig im Sommersemester statt. In diesem Wintersemester biete ich lediglich eine „Notveranstaltung“ für Härtefälle an. Die entsprechenden Studierenden sind informiert. Eine Teilnahme weiterer Studierender ist in diesem Wintersemester leider nicht möglich.
Die Veranstaltung startet am
14. Oktober 2025 um 17:05 Uhr.
Die erste Veranstaltung findet in Gelsenkirchen in Raum A4.1.03 statt. Die folgenden Stunden erfolgen online über Zoom.
In der ersten Stunde werden die weiteren Einzelheiten zum Semesterablauf besprochen.