Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten

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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hat in seiner im ABl. EU 2013 C 271, 81 veröffentlichten Stellungnahme den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten insgesamt begrüßt, im Detail aber Nachbesserungen gefordert.

Der EWSA teilt insbesondere die Ansicht der Kommission, dass der Erlass einer Verordnung erforderlich ist, um sicherzustellen, dass das Produktsicherheitsrecht in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet wird.

Der EWSA vermisst allerdings ausdrückliche Regeln zum Fernabsatz. Dieser werde zwar in Erwägungsgrund 10 angesprochen, im verfügenden Teil fänden sich aber keine entsprechenden Normen. Dies solle geändert werden.

Weiter wünscht der EWSA, dass auf das „Vorsorgeprinzip“ Bezug genommen wird. Auch insoweit sollen Regeln in den verfügenden Teil aufgenommen werden.

Außerdem sollen eine ganze Reihe von Begriffsdefinitionen präzisiert bzw. umformuliert werden, damit es nicht zu Umsetzungsschwierigkeiten etwa aufgrund nationaler Rechtstraditionen kommt.

Präzisiert werden sollen auch die Regeln über den Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit der Erstellung technischer Unterlagen.

Kritisch sieht der EWSA die vorgesehene Ermächtigung der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten. Hier sei nicht nachvollziehbar, warum diese Befugnis auf unbestimmte Zeit übertragen werden solle. Auch dürften solche Rechtsakte keine essenziellen Fragen berühren.

Schließlich plädiert der Ausschuss erneut für eine Vereinheitlichung des Sanktionenkatalogs.

ABl. EU 2013C 271, 81

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