Die Kommission hat im ABl. EU 2013 C 319, 6 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen i.S.d. ATEX-Richtlinie 94/9/EG veröffentlicht.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 18. April 2013 – Az. I ZR 53/09 entschieden, dass ein Gerät, für welches der Hersteller die Verwendung für medizinische Zwecke ausschließt, auch dann kein Medizinprodukt ist, wenn es objektiv die Merkmale eines Medizinprodukts erfüllt.

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