Schlagwortarchiv für: Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG

Die Kommission hat gestützt auf die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG durch Beschluss (EU) 2015/547 Sicherheitsanforderungen für alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen erlassen.

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Die Kommission hat durch Durchführungsbeschluss (EU) 2015/249, ABl. 2015 L 41, 41 die Geltungsdauer der Entscheidung 2006/502/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das Inverkehrbringen von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten untersagt wird, um ein Jahr verlängert.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt.

Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 14, 29 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG veröffentlicht.

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Die Kommission hat im ABl. EU 2014 C 359, 2 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG veröffentlicht.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt.

Die Kommission hat durch Beschluss 2014/61/EU, ABl. 2014 L 38, 43 die Geltungsdauer der Entscheidung 2006/502/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das Inverkehrbringen von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten untersagt wird, um ein Jahr verlängert.

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Die Kommission hat Anfang September mehrere aktualisierte Listen mit harmonisierten Normen veröffentlicht.

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Das VG Köln hat in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 – Az. 21 K 2589/12 entschieden, dass eine unterbliebene Unterrichtung der Kommission nicht zu einer Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit des angegriffenen Bescheides führt.

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