Nach dem Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 28. Februar 2008 – Az. 7 L 123/08 kann der Händler gleichberechtigt neben dem Hersteller für die Kosten von Marktaufsichtsmaßnahmen nach § 8 Abs. 7 GPSG (entspricht § 28 Abs. 1 ProdSG) herangezogen werden.
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Nach dem Urteil vom 10. September 2009 – Az. 2 U 11/09 des OLG Stuttgart handelt sich bei § 5 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GPSG (entspricht § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG) um eine Marktverhaltensregel i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG.
Das VG München hat in seinem Beschluss vom 18. Januar 2011 – Az. M 16 S 10.6109 das GPSG für eine in einem teilweise vermieteten Wohnhaus befindliche Aufzuganlage für anwendbar gehalten.
Das VG Sigmaringen ist in seinem Urteil vom 27. November 2008 – Az. 8 K 1828/06 u. a. der Frage nachgegangen, wie der in der Europäischen Gemeinschaft gegebene Stand der Sicherheitstechnik zu bestimmen ist, wenn keine einschlägige harmonisierte Norm existiert. Es hat hierzu – unter Heranziehung der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG – auf eine nationale DIN-Norm zurückgegriffen.
Aktuelle Informationen
29.9.2025: Das Portal „marktueberwachung.eu“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
8.7.2025: Das Portal „Rheinisches Ortsrecht“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
12.6.2025: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
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