Kommission erlässt Sicherheitsanforderungen für alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen
Die Kommission hat gestützt auf die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG durch Beschluss (EU) 2015/547 Sicherheitsanforderungen für alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen erlassen.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt. |
Derzeit existieren für solche Produkte keine harmonisierten europäischen Normen.
Die Kommission hat deshalb nun im Beschluss (EU) 2015/547 spezielle Anforderungen für solche Produkte festgelegt. Der Beschluss regelt etwa Anforderungen an die Konstruktion und Gestaltung (z. B. hinsichtlich der zulässigen Oberflächentemperaturen), die zulässigen Emissionen und das Benutzerhandbuch.
Der Beschluss ist am 22. April 2015 in Kraft getreten.