Kommission erlässt Sicherheitsanforderungen für alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen

Die Kommission hat gestützt auf die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG durch Beschluss (EU) 2015/547 Sicherheitsanforderungen für alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen erlassen.

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Alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen sind Geräte, die dazu bestimmt sind, durch die Verbrennung von Alkohol eine dekorative Flamme zu erzeugen, die jedoch nicht als Hauptheizgerät geeignet sind und die nicht dazu bestimmt sind, an einen Abzug angeschlossen zu werden. Von solchen Produkten können verschiedene Gefahren ausgehen – etwa Verpuffungen bei unsachgerechter Einfüllung von Alkohol. Hierdurch können Brände entstehen. Außerdem kann bei der (unvollständigen) Verbrennung Kohlenmonoxid entstehen, welches gesundheitsschädlich ist.

Derzeit existieren für solche Produkte keine harmonisierten europäischen Normen.

Die Kommission hat deshalb nun im Beschluss (EU) 2015/547 spezielle Anforderungen für solche Produkte festgelegt. Der Beschluss regelt etwa Anforderungen an die Konstruktion und Gestaltung (z. B. hinsichtlich der zulässigen Oberflächentemperaturen), die zulässigen Emissionen und das Benutzerhandbuch.

Der Beschluss ist am 22. April 2015 in Kraft getreten.