Kommission verlängert erneut Maßnahme für kindergesicherte Feuerzeuge

Die Kommission hat durch Durchführungsbeschluss (EU) 2015/249, ABl. 2015 L 41, 41 die Geltungsdauer der Entscheidung 2006/502/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das Inverkehrbringen von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten untersagt wird, um ein Jahr verlängert.

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