Schlagwortarchiv für: Marktüberwachungspaket

Das VG Köln hat in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 – Az. 21 K 2589/12 entschieden, dass im Rahmen des zweistufigen Verfahrens nach § 14 Abs. 3 EMVG auf der ersten Stufe die Anordnung, den Mangel zu heben, nicht notwendigerweise in Form eines Verwaltungsakts ergehen muss.

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Als zweiten Hauptpfeiler ihres Produktsicherheits- und Marktüberwachungspakets (siehe hierzu in diesem Blog) hat die Kommission im Februar 2013 neben dem Entwurf für eine Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten (siehe hierzu in diesem Blog) einen Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten vorgestellt.
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