Vor der Zeugung kann man Nacherbe werden und ein Grundpfandrecht erwerben – mit 110 Jahren wird man aus dem Fahrerlaubnisregister gelöscht!
Als Hobby leite ich zusammen mit meiner Frau die Rechtskunde AG am Gymnasium meiner Kinder (Albert-Einstein-Gymnasium Sankt Augustin). Für die AG habe ich mich mit „Alter und Recht“ beschäftigt. Das hat einige interessante Erkenntnisse gebracht: Fünfjährige dürfen bei einer Änderung des Nachnamens mitreden;
ab 13 darf man Nachhilfe geben,
ab 14 kann man allein über den Besuch des Religionsunterrichts entscheiden;
eidesfähig ist man im Zivilprozess mit 16, im Strafprozess mit 18;
ab 18 darf man auch ins Sonnenstudio;
Bundeskanzler:in kann man mit 18 werden, Bürgermeister:in in NRW mit 23, Bundesbeauftragte:r für den Datenschutz und Informationsfreiheit erst mit 35 und mit einem Job als Bundesverfassungsrichter:in oder als Bundespräsident:in muss man bis 40 warten;
Kinder adoptieren geht ab 25
und mit 70 ist Schluss für Notar:innen – 1 BvR 1796/23 sieht das anders – und Schöff:innen.


