Am 22. September 2025 hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder seine „Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene“ vorgestellt.1 Sie formuliert Eckpunkte zur Reform der Deutschen Bahn (DB) und gibt der DB AG fünf Hauptziele vor: spürbare Zuverlässigkeit, dauerhafte Wirtschaftlichkeit, mehr Gemeinwohl, schnelle Umsetzung und wirksame Steuerung.2 Die Agenda ruht dabei auf drei Säulen: Reformen bei der DB, Maßnahmen des Bundes und Aktivierung des gesamten Sektors.3 Alle drei Säulen enthalten Bausteine, die sich auf Elemente der eisenbahnrechtlichen Regulierung beziehen. Diese sollen im Folgenden zusammengefasst werden.
Im Wintersemester biete ich an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen erneut die Vorlesung „IT-Recht“ an.
Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des IT-Rechts. Einen Schwerpunkt bildet dabei das Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG). Behandelt werden außerdem die straf- und zivilrechtlichen Aspekte des IT-Rechts. Besonderer Wert wird dabei auf die Vermittlung eines juristischen Grundverständnisses gelegt. Es werden deshalb ausführlich die Allgemeinen Teile des Strafgesetzbuchs (StGB) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besprochen.
Die Veranstaltung richtet sich an Bachelor-Studierende.
NOTA BENE: Die Vorlesung findet zukünftig im Sommersemester statt. In diesem Wintersemester biete ich lediglich eine „Notveranstaltung“ für Härtefälle an. Die entsprechenden Studierenden sind informiert. Eine Teilnahme weiterer Studierender ist in diesem Wintersemester leider nicht möglich.
Die Veranstaltung startet am
14. Oktober 2025 um 17:05 Uhr.
Die erste Veranstaltung findet in Gelsenkirchen in Raum A4.1.03 statt. Die folgenden Stunden erfolgen online über Zoom.
In der ersten Stunde werden die weiteren Einzelheiten zum Semesterablauf besprochen.
Im Wintersemester biete ich wieder die Vorlesung „Aufbaukurs Strafrecht BT II“ – aka „Strafrecht III“ – an der Philipps-Universität Marburg an.
Die Vorlesung behandelt die „Straftaten gegen Gemeinschaftswerte“. Schwerpunkte bilden Straftaten gegen die Rechtspflege (insbesondere die Aussagedelikte), die Urkunden-, Brandstiftungs- und Straßenverkehrsdelikte.
Die Vorlesung gehört zum Pflichtfachbereich und richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften im 3. Semester.
Die Veranstaltung findet immer montags von 12 ct – 14 Uhr im Raum 105 (SEM +1/0050) (Pilgrimstein 12, Seminargebäude (B | 07)) statt. Sie beginnt am
13. Oktober 2025 um 12 ct.
Weitere Informationen gibt es (für Angehörige der Universität Marburg) in Marvin und in ILIAS.
Im Wintersemester biete ich wieder eine Vorlesung zum IT-Strafrecht an der Philipps-Universität Marburg an.
Die Vorlesung behandelt die strafrechtlichen Aspekte der Computer- und Internetkriminalität. Behandelt werden sowohl Fragen des Eindringens in Computernetze, der Programmierung und Verbreitung von Schadprogrammen als auch Straftaten im Umfeld des elektronischen Handels oder Phänomene wie (Spear-)Phishing. Außerdem wird auf ausgewählte Probleme im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie, wie sie etwa bei Bitcoin genutzt wird, eingegangen. Behandelt werden zudem Fragen der IT-Compliance. Die Vorlesung dient auch der Vertiefung ausgewählter examensrelevanter Probleme des Allgemeinen und Besonderen Teils des StGB.
Die Vorlesung richtet sich sowohl an Studierende der Rechtswissenschaften als auch an Studierende in Masterstudiengängen anderer Fachbereiche.
Die Veranstaltung findet immer montags von 14 Uhr ct – 16 Uhr im Raum +3/0070 (307) (Universitätsstraße 6, Savignyhaus (U | 03)) – „Strafrechts-Bib“ – statt. Sie beginnt am
13. Oktober 2025 um 14 Uhr ct.
Weitere Informationen gibt es (für Angehörige der Universität Marburg) in Marvin und in ILIAS.
Aktuelle Informationen
29.9.2025: Das Portal „marktueberwachung.eu“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
8.7.2025: Das Portal „Rheinisches Ortsrecht“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
12.6.2025: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
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