Schlagwortarchiv für: Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Das HansOLG Hamburg hatte in seinem Urteil vom 9. Oktober 2012 – Az. 9 U 13/12 über einen Stoffelch zu befinden, der als Verpackung für eine Backmischung dienen sollte, aber auch den „kleinen Kindern innewohnenden Kuscheldrang“ ansprach. Nach Ansicht des Gerichts musste der Verpackungselch der einschlägigen harmonisierten Norm entsprechen und es kam auch nicht darauf an, dass er nach einem entsprechenden Hinweis „nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“ war (sog. „Weg-Kennzeichnung“).

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Im Abl. EU 2013 L 355, 92 ist eine umfangreiche Berichtigung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen jeweils sprachliche Präzisierungen.

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