Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21. Mai 2015 – Az. 6 U 64/14 entschieden, dass eine Abmahnung rechtmäßig ist, wenn Produkte erwartungsgemäß von Endverbrauchern erworben werden können und bei einer vorhersehbaren Fehlbedienung Gesundheitsgefahren drohen.
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Das VG Hamburg hatte in seinem Urteil vom 28. September 2010 – Az. 10 K 1128/09 über sog. Bigbags (bzw. Einweg-FIBC – Flexible Intermediate Bulk Container, „flexibles mittleres Behältnis für Massengüter“, bzw. in diesem Fall große Säcke für Schüttgut) zu befinden, mit denen ein Unternehmen Chemikalien aus China in die EU einführte. Nachdem es beim Verladen solcher FIBC zu einem Unfall gekommen war, hat die Marktaufsichtsbehörde angeordnet, dass „Einweg-FIBC … nur dann in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt werden [dürfen], wenn sie sicher sind.“ Das VG Hamburg hatte hiergegen keine Bedenken.
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29.9.2025: Das Portal „marktueberwachung.eu“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
8.7.2025: Das Portal „Rheinisches Ortsrecht“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
12.6.2025: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
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