Zweifelhafte Nachweisanforderungen für kinderarbeitsfreie Grabmale in Bergisch Gladbach
Die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach sieht in der Fassung der VI. Nachtragssatzung aus dem Jahr 2013 in § 22 Abs. 8 vor, dass nur „Grabaufbauten errichtet werden [sollen], die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden“. Bei der „ILO-Konvention 182“ handelt es sich […]
