Koch & Neumann
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Datenschutzrecht

Bei einer zunehmenden Durchdringung des gesamten privaten und gesellschaftlichen Lebens mit Informationstechnologie gewinnt der ohnehin erforderliche Schutz personenbezogener Daten des Einzelnen immer weiter an Bedeutung. Einerseits geht es um die rechtlichen Möglichkeiten, mit denen verhindert werden kann, dass staatliche Stellen oder aber auch private Unternehmen unberechtigt auf Informationen über den Betroffenen zugreifen bzw. diese für unzulässige Zwecke nutzen. Andererseits ist aber z. B. aus Unternehmenssicht auch sicherzustellen, dass ein rein formal verstandener Datenschutz Produktinnovationen nicht behindert, soweit von diesen keine echte Gefährdung der informationellen Selbstbestimmung ausgeht. Auch der Schutz der öffentlichen Sicherheit gerät bisweilen in Konflikt mit datenschutzrechtlichen Positionen. Die rechtsberatende Tätigkeit im Datenschutzrecht muss diesem Spannungsverhältnis Rechnung tragen.

Gerade auch moderne Telekommunikationsnetze und insbesondere das Internet haben dabei neue Herausforderungen für das Datenschutzrecht geschaffen. Datenschutzrecht weist insoweit Schnittstellen zum Telekommunikations- und Internetrecht auf. Eng verwandt mit dem Datenschutzrecht sind außerdem rechtliche Fragestellungen, bei denen es nicht um den Schutz personenbezogener Informationen, sondern z. B. um die Vertraulichkeit von Kommunikationsinhalten oder die Videoüberwachung privaten und öffentlichen Grunds geht. Auch dort bedarf es eines Ausgleichs zwischen den Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen und u. U. berechtigten Interessen Dritter. Anwaltliche Beratung kann sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch im gerichtlichen Verfahren dabei helfen, hier zu sachgerechten Lösungen zu kommen.

Ansprechpartner

Dr. Alexander KochRechtsanwalt
Prof. Dr. Alexander Koch
Koch & Neumann
Rheinweg 67
53129 Bonn

Tel.: (0228) 8 50 86 63
Fax: (0228) 8 50 79 95
E-Mail: ak@KochNeumann.de

PGP/GnuPG: C68842E5
(Fingerabdruck: 88B5 21CC FBBD 8EE5 7F0F 0EB9 ADAA 780B C688 42E5)

Veröffentlichungen

Aufsätze:
  1. Neumann, Telekommunikationsdatenschutz für geschlossene Benutzergruppen nach der TKG-Novelle 2012 – Sind Betreiber von Krankenhäusern, Hotels und Gaststätten beim Angebot von Telekommunikationsdiensten noch an §§ 91 ff. TKG gebunden?, RDV 2014, 307
  2. Koch, Rechtliche und ethische Verschlüsselungspflichten?, DuD 2014, 691
  3. Neumann, Das Arbeitsverhältnis als (telekommunikations-) rechtsfreie Zone? – Zur Anwendung des TKG auf Arbeitgeber bei Gestattung der privaten Nutzung von Telefon und Internet, K&R 2014, 320
  4. Neumann, Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts für die Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen – Zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 22.11.2012 – Rs. C-119/12, CR 2013, 21
  5. Neumann, Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkassounternehmen – Zur Auslegung von § 97 Abs. 1 S. 3 TKG und Art. 6 der Richtlinie 2002/58/EG nach dem Vorlagebeschluss des BGH vom 16.2.2012, CR 2012, 235
  6. Wolff/Neumann, Anordnung der Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten gegen unbekannt?, NStZ 2003, 404
  7. Neumann/Wolff, Informationsermittlung für Anordnungen nach §§ 100a und 100g StPO im Wege telekommunikationsrechtlicher Auskunftsverfahren, TKMR 2003, 110
  8. Koenig/Neumann, Das Ende des sektorspezifischen Datenschutzes für die Telekommunikation?, ZRP 2003, 5
  9. Koenig/Neumann, Die Übermittlung von Entgeltdaten an Dritte durch Telekommunikationsdiensteanbieter, RTkom 2001, 226
  10. Koenig/Koch/Braun, Die Telekommunikationsüberwachungsverordnung: Neue Belastungen für Internet Service Provider und Mobilfunknetzbetreiber, K&R 2002, 289
  11. Koenig/Neumann, Die Telekommunikations-Datenschutzverordnung im Verordnungsgebungsverfahren, RDV 2001, 117 auf mißbilligte Inhalte, MMR 1999, 704
  12. Koch, Das strafbewehrte Abhöverbot nach § 86 TKG, RTkom 2001, 217
  13. Koenig/Neumann, Die neue Telekommunikations-Datenschutzverordnung, K&R 2000, 417
  14. Koch, Grundrecht auf Verschlüsselung?, CR 1997, 106
Buchbeiträge:
  1. Koch, Postgeheimnis und Datenschutz, in: Groebel/Katzschmann/Koenig/Lemberg (Hrsg.), Postrecht, 2014, S. 569
  2. Koch, Reform der Telekommunikationsüberwachung, in: Schwarz/Peschel-Mehner (Hrsg.), Recht im Internet, 23. Ergänzungslieferung 2009, Kapitel 14-A 2
Entscheidungsanmerkungen:
  1. Kühling/Neumann, Anmerkung zum Urteil des AG Darmstadt vom 30.06.2005, K&R 2005, 478
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2. GPSGV Alfter Bauprodukteverordnung 305/2011/EU Bergisch Gladbach BGB Bonn Brühl Bundesnetzagentur DNA Einkünfte ElektroG Elternbeiträge Frechen Glasfaser Gleichbehandlung GPSG harmonisierte Norm Hürth In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG IT-Sicherheit Kindergärten Kitas Kommission Kommunalabgaben Kundenschutz Köln Leverkusen Marktüberwachungspaket Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Mobilfunk MPG Netzausbau Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ProdSG Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG Rösrath Schutzklauselverfahren Siegburg Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG TKG UWG Vertragslaufzeit Wesseling

Aktuelle Informationen

2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.

18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.

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