Neue Druckgeräteverordnung (14. ProdSV)
Am 1. Juni 2015 tritt die neue Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) in Kraft.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt. |
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) im BGBl. 2015 I, 692 veröffentlicht. Die Richtlinie dient der Umsetzung der (neuen) Druckbehälterrichtlinie 2014/68/EU. In der neuen Verordnung sind nun (entsprechend dem NLF-Beschlusses Nr. 768/2008/EG) insbesondere die Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler) klarer geregelt. Eine detaillierte Regelung haben außerdem die Vorschriften über die Marktüberwachung erfahren.