Neue EMV-FTEKostV in Kraft
Am 13. Dezember 2013 ist die neue Verordnung über Kosten für Amtshandlungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (EMV-FTEKostV) in Kraft getreten.
Für Verfahren, die bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung eingeleitet wurden, findet weiterhin die Anlage zu § 1 der Verordnung von 2002 Anwendung.
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