Koch & Neumann
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2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.

18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.

11.3.2026: In einem Webinar beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) e. V. hat Andreas Neumann die „Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung“ der BGH-Entscheidung zur Mindestvertragslaufzeit behandelt.

12.2.2026: In N&R 2026, 13, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch zum „Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen“ erschienen.

24.12.2025: Das Handbuch „Kryptowährungen und Token“ von Prof. Dr. Sebastian Omlor und Dr. Mathias Link ist in 3. Auflage erschienen, mit dem von Prof. Dr. Alexander Koch verfassten 19. Kapitel zum Strafrecht.

23.12.2025: Ein Aufsatz von Andreas Neumann mit dem Titel „Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket? Zugleich Besprechung von OLG München, 25.09.2025 – 6 U 2074/24e – Vertragszusammenfassung“ ist in WRP 2026, 15, erschienen.

20.11.2025: In N&R 2025, 274, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch mit dem Titel „Cyber und resilient: das IT-Sicherheitsrecht im Überblick“ erschienen.

29.9.2025: Das Portal „marktueberwachung.eu“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.

8.7.2025: Das Portal „Rheinisches Ortsrecht“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.

12.6.2025: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

19.5.2025: Für einen Beitrag auf heise online wurde Rechtsanwalt Neumann dazu befragt, ob die IP-Vergabestelle RIPE NCC dem EU-Wettbewerbsrecht unterfällt und ob ihre Vergabepraxis ggf. diesbezüglichen Bedenken unterliegt.

20.2.2025: In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Wettbewerb in Recht und Praxis“ (WRP) kommentiert Rechtsanwalt Neumann eine Entscheidung des OLG Köln zu der Frage, ob die Überlassung eines Routers zu einem Angebotspaket gehört und damit der Pflicht zur Bereitstellung einer Vertragszusammenfassung unterfällt.

13.6.2024: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2024“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

16.6.2023: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2023“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ auf.

28.3.2023: Der JUVE-Verlag berichtet im Rahmen eines Artikels über ein zivilgerichtliches Verfahren auch über die Tätigkeit der „Bonner TK-Boutique“ Koch & Neumann.

22.3.2023: Die 2. Auflage des von Omlor/Link herausgegebenen Werks zu „Kryptowährungen und Token“ ist erschienen. Prof. Dr. Koch hat erneut das Kapitel zu den strafrechtlichen Aspekten beigesteuert.

24.6.2022: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2022“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ auf.

9.7.2021: Von Prof. Dr. Koch sind ein neuer Aufsatz über die „Umsetzung der RL (EU) 2019/713 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschungen im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ (RdZ 2021, 76) und ein Buchbeitrag zu den strafrechtlichen Aspekten von „Kryptowährungen und Token“ (in dem von Omlor/Link herausgegebenen Werk gleichen Namens) erschienen.

25.6.2021: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2021“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ auf.

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