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Seminar „Verschlüsselung in der anwaltlichen Praxis“

Als Anwälte nutzen wir täglich Mobiltelefone oder Laptops, schreiben E-Mails und recherchieren im Internet. Dabei gehen wir berufsmäßig mit fremden Geheimnissen um, die geschützt werden müssen. Die Gefahren, denen sensible Daten ausgesetzt sind, sind zahlreich. Das Spektrum reicht von geheimdienstlicher Massenüberwachung über staatsanwaltschaftliche Abhörmaßnahmen bis hin zum Verlust oder Diebstahl eines beruflich genutzten Laptops oder Mobiltelefons. Einen (nach heutiger Kenntnis) sicheren Schutz bieten nur Verschlüsselungstechniken.

Der erste Teil des Seminars behandelt die Verschlüsselung lokaler Daten auf Laptops oder Arbeitsplatzrechnern. Hier werden die betriebssystemeigenen Systeme von Windows und Mac OS vorgestellt und die praktische Nutzung von TrueCrypt vorgeführt. Außerdem werden Hinweise zur verschlüsselten oder anonymisierten Internetnutzung sowie zur Absicherung von Smartphones und Tablets gegeben. Im zweiten Teil des Seminars wird die Verschlüsselung der E-Mailkommunikation behandelt. Dabei wird Schritt für Schritt in die Nutzung von PGP/GnuPG, S/MIME und verschlüsselten ZIP-Dateien auf Windows- und Mac-Systemen eingeführt.

Die Veranstaltung soll zum Mitmachen anregen. Das Mitbringen eigener Laptops ist deshalb ausdrücklich erwünscht.

Programmempfehlungen für das Seminar:

  • Windows:
    • Gpg4win
    • TrueCrypt
    • DiskCryptor
    • Enigmail (Add-on für Thunderbird)
    • Tor Browser Bundle
  • Mac OS:
    • GPGTools
    • TrueCrypt
    • Tor Browser Bundle
  • Apple iPhone/iPad:
    • iPGMail (kostenpflichtige Software)
  • Android:
    • R2Mail2 (kostenpflichtige Software)

Veranstalter und Anmeldungen über: Kölner AnwaltVerein Service GmbH
Kostenbeitrag: 107,10 Euro
Termin: Mittwoch, 21. Januar 2015, 17:00 – 20:15 Uhr
Ort: Köln Marriott Hotel, Johannisstraße 76 – 80, 50668 Köln

Ansprechpartner

Dr. Alexander KochRechtsanwalt
Prof. Dr. Alexander Koch
Koch & Neumann
Rheinweg 67
53129 Bonn

Tel.: (0228) 8 50 86 63
Fax: (0228) 8 50 79 95
E-Mail: ak@KochNeumann.de

PGP/GnuPG: C68842E5
(Fingerabdruck: 88B5 21CC FBBD 8EE5 7F0F 0EB9 ADAA 780B C688 42E5)

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Aktuelle Informationen

2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.

18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.

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