Leitlinie zum Begriff „rechtmäßig in den Verkehr gebracht“
Die Kommission hat eine Leitlinie zum Begriff „rechtmäßig in den Verkehr gebracht“ nach der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 über die gegenseitige Anerkennung veröffentlicht.
Die Kommission hat eine Leitlinie zum Begriff „rechtmäßig in den Verkehr gebracht“ nach der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 über die gegenseitige Anerkennung veröffentlicht.
8.7.2025: Das Portal „Rheinisches Ortsrecht“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
12.6.2025: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
19.5.2025: Für einen Beitrag auf heise online wurde Rechtsanwalt Neumann dazu befragt, ob die IP-Vergabestelle RIPE NCC dem EU-Wettbewerbsrecht unterfällt und ob ihre Vergabepraxis ggf. diesbezüglichen Bedenken unterliegt.