Koch & Neumann
  • Blog
  • Kanzlei
  • Tätigkeitsschwerpunkte
  • Fälle
  • Veröffentlichungen
  • Veranstaltungen
  • Mitarbeiter
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Vortrag „Einführung in das deutsche IT-Strafrecht“

Mit der weiter zunehmenden Bedeutung der Informationstechnologie (IT) gewinnen auch die strafrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Computersystemen und dem Internet an Gewicht. Damit rücken insbesondere solche Vorschriften in den Blickpunkt, die speziell auf den Einsatz von informationstechnologischen Systemen zugeschnitten sind. Zu denken ist hierbei etwa an den Straftatbestand des Computerbetrugs in § 263a des Strafgesetzbuches (StGB), aber auch an den sog. „Hacker-Paragraphen“, also an § 202c StGB. Diese beiden Straftatbestände zeigen zugleich exemplarisch, dass es sich bei dem deutschen IT-Strafrecht um eine heterogene, historisch gewachsene Materie handelt, was die dogmatische Durchdringung nicht vereinfacht: Während der Tatbestand des Computerbetrugs bereits seit fast dreißig Jahren besteht, wurde der „Hacker-Paragraph“ erst im Jahr 2007 geschaffen. Das deutsche Strafrecht erfasst IT-bezogene Kriminalität aber nicht nur durch speziell hierauf zugeschnittene Vorschriften. Auch allgemeine Straftatbestände wie z. B. zur Urkundenfälschung (§§ 267 ff. StGB) können sich als wirksame Reaktion auf kriminelles Verhalten in informationstechnischen Systemen erweisen.

Der Vortrag gibt eine erste Einführung in das deutsche IT-Strafrecht. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Themen „Urkundendelikte zur Erfassung von Phishing“, „(Computer-) Betrugsprobleme bei Nichterfolgung von Bonitätsprüfung“, „Dual-use-Software“ und „Hacker-Paragraph“. Der Vortrag ist dabei Teil der Studienreise einer türkischen Delegation zum Thema „Internetkriminalität“ und richtet sich ausschließlich an die Teilnehmer dieser Delegation. Externe Besucher sind deshalb leider nicht zugelassen. Bei Interesse an der Thematik besteht aber natürlich die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme.

Veranstalter: Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ-Stiftung)
Termin: Dienstag, 27. November 2015, 14:00 – ca. 16:30 Uhr
Ort: IRZ-Büro Berlin, Kronenstraße 73, 10117 Berlin (geschlossene Veranstaltung!)

Ansprechpartner

Dr. Alexander KochRechtsanwalt
Prof. Dr. Alexander Koch
Koch & Neumann
Rheinweg 67
53129 Bonn

Tel.: (0228) 8 50 86 63
Fax: (0228) 8 50 79 95
E-Mail: ak@KochNeumann.de

PGP/GnuPG: C68842E5
(Fingerabdruck: 88B5 21CC FBBD 8EE5 7F0F 0EB9 ADAA 780B C688 42E5)

  • Kanzlei
    • Aktuelles (Archiv)
    • Ausbildung
    • Anfahrt
  • Tätigkeitsschwerpunkte
    • Telekommunikationsrecht
    • Technikrecht
    • Sondernutzungsrecht
    • Internetrecht
    • Datenschutzrecht
  • Fälle
    • Sondernutzungsrecht
    • Sonstige Rechtsgebiete
  • Veröffentlichungen
    • Materialien zum Netzwirtschaftsrecht
    • Einzelveröffentlichungen
  • Veranstaltungen
    • Einführung das deutsche IT-Strafrecht
    • Einführung in das deutsche IT-Strafrecht
    • IP-Strafecht
    • Produktsicherheit und Marktüberwachung
    • Verschlüsselung in der anwaltlichen Praxis
    • Datensicherung in der anwaltlichen Praxis
    • Verschlüsselung in der E-Mailkommunikation und IT-Sicherheit in Unternehmen
    • Verschlüsselung in der anwaltlichen Praxis
  • Mitarbeiter
    • Prof. Dr. Alexander Koch
    • Andreas Neumann
    • Sebastian Lißek
  • Impressum/Datenschutz

Schlagwort-Wolke

2. GPSGV AGB Bauprodukteverordnung 305/2011/EU Bergisch Gladbach BGB Bonn Bundesnetzagentur CRA DNA ElektroG Elternbeiträge Entgeltregulierung ERegG Glasfaser GPSG harmonisierte Norm Hürth In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG IT-Sicherheit KI Kindergärten Kitas Kommission Kommunalabgaben KRITIS Kundenschutz Köln Leverkusen Marktüberwachungspaket Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Mobilfunk MPG Netzausbau Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ProdSG Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG Schutzklauselverfahren Siegburg Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG TKG TKG-Novelle UWG Vertragslaufzeit

Aktuelle Informationen

9.10.2026: Das Handelsblatt führt die Kanzlei Koch & Neumann in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands beste Kanzleien 2026″ in der Kategorie „Regional“ für Nordrhein-Westfalen in den Rechtsgebieten „Gewerblicher Rechtsschutz“, „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und „Telekommunikationsrecht“ auf.

31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).

2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.

Impressum

Anbieterkennzeichnung, Dienstleistungsinformationen und Informationen zum Datenschutz

Neueste Beiträge

  • Newsletter #5 (September/Oktober 2026) 16. Oktober 2026
  • Newsletter #4 (August/September 2026) 18. September 2026
  • EuGH: kein einseitiges Kündigungsrecht für Telekommunikationsanbieter aus EU-Recht 14. September 2026
  • Newsletter #3 (Juli/August 2026) 17. August 2026
  • VG Köln: keine Anordnung der vorläufigen Zahlung höherer Stationsnutzungsentgelte für 2025 und 2026 15. August 2026
© Copyright - Koch & Neumann - Enfold Theme by Kriesi
  • Link zu Xing
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Mail
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen