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Anwaltliche Tätigkeit beschränkt sich mittlerweile nicht mehr auf die klassische Rechtsberatung, bei der es um die Anwendung des Rechts auf einen konkreten Sachverhalt geht. Angesichts des Komplexitätsgrades, den viele Rechtsbereiche mittlerweile erreicht haben, besteht auch ein erhebliches Interesse der unternehmerischen und behördlichen Praxis an fachkundiger Schulung.

Gerade auch die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei umfassen Rechtsbereiche wie das Telekommunikations- oder Technikrecht, die eine hohe fachliche Spezialisierung erfordern, welche Juristen in Unternehmen, Behörden und Anwaltschaft, die inhaltlich jedenfalls überwiegend mit allgemeinen Fragestellungen befasst sind, nur unter erheblichen Anstrengungen erreichen können. Die diesbezügliche Expertise der Kanzlei Koch & Neumann wird durch eine langjährige Erfahrung im Bereich der Vortrags- und Lehrtätigkeit ergänzt.

Ansprechpartner

Dr. Alexander KochRechtsanwalt
Prof. Dr. Alexander Koch
Koch & Neumann
Rheinweg 67
53129 Bonn

Tel.: (0228) 8 50 86 63
Fax: (0228) 8 50 79 95
E-Mail: ak@KochNeumann.de

PGP/GnuPG: C68842E5
(Fingerabdruck: 88B5 21CC FBBD 8EE5 7F0F 0EB9 ADAA 780B C688 42E5)

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